Informationen für Neubürger
Nachfolgend erfahren Sie Wissenwertes aus unser Gemeinde und was Sie ggf. bei einem Umzug beachten sollten.
Frischwasserbezug
Verbrauchsgebühr: 2,15 € pro cbm
Für Verbrauchsgebühren wird am 05.04., 05.06., 05.08., 05.10., 05.12. eines jeden Jahres ein Abschlag erhoben. Die Abrechnung erfolgt Anfang des darauffolgenden Jahres.
Grundgebühr Wasseruhr
bis 2,5 cbm/h 54,00 € pro Jahr (+ 7 % MwSt)
über 2,5 cbm/h 108,00 € pro Jahr (+ 7 % MwSt)
Schmutzwassergebühr
Stadtteil Bimbach 2,70 € pro cbm
übrige Stadtteile 2,90 € pro cbm
Niederschlagswassergebühr
Stadtteil Bimbach 0,11 € pro m² pro Jahr
übrige Stadtteile 0,16 € pro m² pro Jahr
Grundsteuer A: Landwirtschaft
Grundsteuer B: bebaute und bebaubare Grundstücke
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d. h. zur Festsetzung sind jeweils die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen innerhalb eines Jahres werden vom Grundsteuerrecht nicht berücksichtigt. Sie wird jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
Hebesätze:
Grundsteuer A: 350 %
Grundsteuer B: 350 %
Gewerbesteuer: 330 %
Die Hundesteuer beträgt derzeit für den ersten Hund jährlich 50,00 €, für jeden weiteren Hund 100,00 € jährlich.
Kampfhunde nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit werden jährlich mit 350,00 € besteuert.
Ab welchem Alter ist ein Hund anmeldepflichtig?
ab 4 Monate, wenn der Hund min. 3 Monate im Jahr gehalten wird
Wie und wo kann man einen Hund anmelden?
Formular erhältlich im Rathaus (Zi. 15) oder www.prichsenstadt.de
Wann wird die Hundesteuer zur Zahlung fällig?
am 30. April jeden Jahres
Wie kann man einen Hund (wegen Tod, Besitzerwechsel, Wegzug) abmelden?
Vorlage einer Tierarztbescheinigung bzw. schriftlichen Erklärung, Vorlage einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts
Die Abfallentsorgung wird durch das Landratsamt Kitzingen geregelt.
Kontakt:
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
Tel. 09321 / 928 1234
Fax: 09321 / 382 1299
Email: abfall@kitzingen.de
Müllabfuhrtermine können Sie dem aktuellen Abfuhrkalender, der bei der Stadtverwaltung zur Abholung bereit liegt, entnehmen.
Grüngutabfälle, Reisig und Baumschnitt
Der Grüngutlagerplatz unterhalb des Bauhofes in Prichsenstadt ist von Februar bis November an jedem SAMSTAG und von Dezember bis Januar an jedem ersten und dritten SAMSTAG von 13.00 bis 15.00 Uhr und zusätzlich an jedem Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Das Kompostwerk Klosterforst, im Waldgebiet zwischen Großlangheim und Hörblach, nimmt Grüngutabfälle an (siehe Abfallkalender). Desweiteren können Papiersäcke für derzeit 6,20 € in der Stadtkasse erworben werden, diese werden dann mit der Biotonne abgeholt.
Angenommen werden nur haushaltsübliche Mengen.
Annahme von Bauschutt, Kartonagen und Elektrokleingeräte und Metallschrott auf dem Grüngutsammelplatz:
Abgegeben werden können elektrische und elektronische Kleingeräte (keine Fernseher und Computerbildschirme) sowie Batterien, Toner, Disketten und CDs.
Papier und Kartonagen (max. 1 m³ pro Monat).
Metallschrott.
Die Abgabe ist kostenlos.
Des Weiteren kann Bauschutt bis zu einer Menge von 1 m³ entsorgt werden. Die Kosten für die Annahme betragen für Mengen bis zu 1 m³ 20 €, für weniger als 0,5 m³ 10 € und je 10-Liter-Eimer 1 €. Mengen über 1 m³ werden nicht angenommen, diese sind direkt an die Kreisbauschuttdeponie Iphofen anzuliefern.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch nochmals die Neuerungen seit 01.08.2018:
Aufgrund ihres Sulfatgehalts dürfen gipshaltige Abfälle sowie sämtliche Porenbeton- und Bimssteine (Gasbetonsteine, Ytong-Steine) i.d.R. nicht mehr auf Bauschuttdeponien der Deponieklasse 0 – wie in Iphofen und Effeldorf – abgelagert werden. Daher scheidet hier auch die Annahme am Grüngutplatz in die vorgesehenen Behälter aus.
Die Wasserversorgung wird durch die FWF sichergestellt.
Ansprechpartner:
Kläranlage Prichsenstadt
Stadelschwarzach
97357 Prichsenstadt
Tel. 09383 / 68 37
Fax: 09383 / 90 18 21
Email: info@klaeranlage-prichsenstadt.de
Als regionaler Stromanbieter steht Ihnen die Üz Lülsfeld zur Verfügung.
Anschrift:
Unterfränkische Überlandzentrale eG
Schallfelder Str. 11
97511 Lülsfeld
Geschäftszeiten:
Mo – Do: 8.00 – 16.00 Uhr
Fr: 8.00 – 12.00 Uhr
Tel. 09382 / 604 0
Fax: 09382 / 604 163
Email: uez@uez.de
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In Prichsenstadt ist die zentrale Gasversorgung überwiegend durch die Gasversorgung Unterfranken („Gasuf“) geregelt.
Kontakt:
Gasversorgung Unterfranken
Nürnberger Str. 125
97076 Würzburg
Tel. 0931 / 2794 3
Fax: 0931 / 2794 444 (Technik, Marketing)
Fax: 0931 / 2794 470 (kaufm. Verwaltung)
Bitte denken Sie daran…
- einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post zu stellen
- eine Mülltonne anzumelden (sofern noch keine Mülltonne für Ihr(e) Haus/Wohnung besteht
- Ihre neue Anschrift
- der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mitzuteilen (Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Prichsenstadt)
- Ihren Vertragspartnern (z. B. Versicherungen, Mobiltelefon) mitzuteilen
- sofern Sie „mit Gewerbe“ umziehen:
- Ihren Gewerbebetrieb bei Ihrer alten Gemeinde abzumelden
- Ihren Gewerbebetrieb bei der Stadt Prichsenstadt anzumelden
- ggfs. Ihren Telefonanschluss ab-/umzumelden
- sich ggfs. bei einem Stromanbieter an-/abzumelden