Aktuelle Meldungen 

Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung des LRA Kitzingen

Die Stadtverwaltung Prichsenstadt weißt darauf hin, dass im Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen
vom 03.06.2024 die „Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg ermittelten Überschwemmungsgebiets an der Scharzach von Fluss-km 0,0 bis 17,5
(Gewässer 2. Und 3. Ordnung), sowie am Castellbach und am Silberbach auf dem Gebiet des Marktes
Schwarzach, des Marktes Wiesentheid und der Stadt Prichsenstadt im Landkreis Kitzingen, außer auf
dem Gebiet der Gemeinde Lülsfeld im Landkreis Schweinfurt.“ Veröffentlicht wurde. Damit gilt das
ermittelte Überschwemmungsgebiet an den genannten Bächen als vorläufig gesichert. Die
Rechtsfolgen der vorläufigen Sicherung können Sie dem Bekanntmachungstext entnehmen.

Die Unterlagen mit der Detailkarte im Maßstab 1:2.500 können im Landratsamt Kitzingen – Untere
Wasserrechtsbehörde – und im Bauamt der Stadtverwaltung Prichsenstadt während der üblichen
Dienstzeiten eingesehen werden.

Ferner können sämtliche Unterlagen auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.kitzingen.de/buergerservice/bekanntmachungen-ausschreibungen-verkaeufe/vorlaeufige-sicherung-ueberschwemmungsgebiete/

Bürgerinformation zum Breitbandausbau

Die Stadtverwaltung möchte nochmals alle Bürger im aktuellen Ausbaugebiet des Förderprogramms
„BayGibitR“ ansprechen, die bisher noch keine Bauerlaubnis an die Firma Clevernet erteilt haben.
Das Ausbaugebiet dieses Bauabschnittes ist im Wesentlichen der Ortsteil Brünnau und große Teile
von Prichsenstadt. In Prichsenstadt wird der Bereich der Altstadt, des Gewerbegebiets nördlich der
Lauber Straße und der alten Siedlung ausgebaut. Der Bereich der neuen Siedlung „Ziegelgärten“ ist
nicht in diesem Ausbauabschnitt enthalten. Für die Bereiche die aktuell nicht ausgebaut werden,
wird gerade das Förderprogramm „Gigabit 2.0“ gestartet. Wenn dort alles klappt, ist damit zu
rechnen, dass in ca. 4 Jahren jedes Anwesen in der Großgemeinde einen Glasfaseranschluss erhalten
wird.

Für die Anwesen im Bereich des „BayGibitR“ ist der Stadtverwaltung wichtig, dass so viele
Bauerlaubnisse wie möglich erteilt werden. Es geht dabei nicht darum, dass die Anwohner einen
Vertrag mit der Clevernet für einen Telefon- oder Internetanschluss abschließen, Ihre bestehende
Leitung kann uneingeschränkt weiter betrieben werden. Das Netz der Clevernet steht anderen
Anbietern zur Verfügung und Sie können in Zukunft auch bei anderen Anbietern Verträge
abschließen, wie das jetzt im Netz der Telekom auch schon möglich ist. Wichtig ist das die
Erdarbeiten und Materialien jetzt in einem Förderprogramm errichtet werden können und somit für
den Eigentümer keine Kosten anfallen, wenn Sie die Baugenehmigung erteilen.

Wenn die Anwohner im Bereich des Ausbaus „BayGibitR“ keine Baugenehmigung erteilen und erst
später einen Anschluss wünschen, müssen die Arbeiten vom Anwohner selbst bezahlt werden und es
werden wohl keine anderen Anbieter in diesem Bereich selber Erdarbeiten ausführen, weil diese
keine eigene Infrastruktur für einen wirtschaftlichen Anschluss haben.

Daher empfiehlt die Stadtverwaltung ausdrücklich, dass alle möglichen Baugenehmigungen erteilt
werden, auch wenn Sie erstmal bei Ihrem alten Telefonanschluss bleiben wollen.
Sie finden den „Auftrag für Glasfaser-Hausanschluss“ unter dem Link :
www.clevernet.de/ausbau/prichsenstadt . Auf der dieser Internetseite ist weit unten die Überschrift
„Jetzt mitmachen!“ und darunter zwei Downloadbutton, wenn Sie nur die Baugenehmigung erteilen
wollen, befindet sich der Vordruck unter „Hausanschluss sichern“.

Das offizielle Fristende für den Antrag eines kostenfreien Hausanschlusses ist seit dem 31.07.2023
abgelaufen. In Absprache mit der Geschäftsleitung der Firma Clevernet gilt das Angebot aus Kulanz
bis die Erdarbeiten tatsächlich begonnen werden. Dazu schreiben Sie im Auftragsschreiben unter
Punkt 7. „Unterschrift und Bemerkungen“ unter Bemerkungen „Der Anschluss ist für mich auch nach
dem Vermarktungsstichtag kostenlos, weil die Firma Clevernet aus Kulanz die Frist auf den
tatsächlichen Baubeginn verschoben hat.“

Der tatsächliche Baubeginn rückt immer näher, daher ist nun Eile geboten, nach Baubeginn kostet
der Anschluss 200 €, nach der Baumaßnahme müssten die Nachzügler mit Kosten von ca. 1.450 €
rechnen.

Bei Fragen steht Ihnen der Breitbandpate der Stadtverwaltung Prichsenstadt, Herr Kai Fredrich, unter
09383/975026 zur Verfügung.

 

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe können somit nur noch bis zum 29.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Ab dem 01.01.2024 können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis (22,80 €) oder einen Reisepass (37,50 €) beantragen.

Weitere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen die Mitarbeiter im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 09383/9750-15 oder -16.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Bei Fragen bezüglich der Gültigkeit des Ausweisfotos wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft bzw. das zuständige Konsulat in Deutschland. Das Bürgerbüro kann hierzu keine Auskünfte erteilen.

 

Neuer Online-Ticketshop „deutschlandticket-mainfranken.de“

Ab dem 30.08.23 steht der Ticketshop für Mainfranken online zur Verfügung, zu Beginn für das Deutschlandticket sowie das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende und Studierende.

20230829_Pressemitteilung_Update Einführung Ticketshop

 

Defibrillator – HeartSine SAMARITAN PAD BAS

Ab der KW 36/2022 befindet sich in der Raiffeisenbank Mainschleife – Steigerwald eG, Geschäftsstelle Prichsenstadt, Karlsplatz 1, 97357 Prichsenstadt ein Defibrillator (AED-Gerät).

Zur Funktionsweise des AED-Gerätes hat der Hersteller einen Link zur Verfügung gestellt: https://www.steiger-stiftung.de/nextcloud/index.php/s/EdZkiHAekYrAAGg

Der Defibrillator steht jedem im Notfall zur Verfügung. Nach einer Benutzung ist der Defibrillator im Rathaus abzugeben, damit das Gerät schnellstmöglich aufbereitet werden kann.

Die Stadt Prichsenstadt bedankt sich bei der Raiffeisenbank für die Nutzung des Standortes und einer Sachspende zum Defibrillator.

 

 Vorlage der Geburtsurkunde bei Ausweisanträgen

In der Vergangenheit kam es häufig vor, dass die Meldedaten mit den Daten auf der Geburtsurkunde nicht übereingestimmt haben.

Um einen Abgleich der Meldedaten mit den Geburtsdaten vornehmen zu können, bitten wir deshalb alle Bürger bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes um einmalige Vorlage der Geburtsurkunde im Original. In dem Zeitraum von Juli bis September 2023 ist es gestattet die Geburtsurkunde nach einem Ausweisantrag nachzureichen (bei nachträglicher Berichtigung müsste kostenpflichtig ein neues Ausweisdokument beantragt werden). Ab Oktober 2023 kann ein Ausweisantrag nur noch mit vorheriger Vorlage einer Geburtsurkunde im Original erfolgen. Die Geburtsurkunde muss nicht aktuell sein. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Bei Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerbüros unter der Telefonnummer (09383) 9750 -15 o. -16 gerne zur Verfügung.

 

 

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