Bürgerinnen und Bürger haben ab Mai 2025 die Möglichkeiten den beantragten Personalausweis oder Reisepass per Direktversand nach Hause liefern zu lassen.
Für diesen Direktversand gibt es folgende vorgeschriebene Rahmenbedingungen die zu beachten sind:
- Es fällt eine Gebühr von zusätzlich 15 € an.
- Die Gebühr kann bei erfolgloser Zustellung nicht erstattet werden.
- Die Bestellung von Express-Dokumenten ist nicht möglich.
- Es muss eine persönliche Übergabe der Ausweisdokumente erfolgen. Andernfalls werden die Ausweisdokumente wieder bei der ausstellenden Behörde abgegeben.
- Bei der Übergabe muss sich der Antragssteller mit gültigem Ausweisdokument ausweisen können (vorläufiger Personalausweis oder Reisepass, Führerschein oder Lichtbild-Krankenkassenkarte nicht älter als 15 Jahre).
- Das Entwerten des alten Ausweisdokuments erfolgt direkt zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Bürgerbüro.
- Die Übergabe des Ausweisdokuments kann nur an die antragsstellende Person erfolgen. Es kann keine dritte Person bevollmächtigt werden.
- Für Ausweise bei Kindern bleibt es bei der Abholung in der Behörde.
- Der Direktversand ins Ausland ist nicht möglich.
- Die Ankündigung der Zustellung des jeweiligen Ausweises ist nur per E-Mail möglich.
- Die Produktionszeit verringert sich durch den Direktversand nicht und verbleibt bei der üblichen Dauer.
Weitere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen die Mitarbeiter im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 09383/9750-15 oder -16.